Frankreich produziert eigenes medizinisches Plants
Die französische Regierung hat per Dekret neue Bestimmungen im Gesundheitsgesetz verankert, die es lokalen Unternehmen ermöglichen, Plants anzubauen und Medikamente für 3.000 zugelassene medizinische Plants-Patienten herzustellen.
Bisher wurden Cannabinoid-Produkte ausschließlich aus Kanada, Australien, Israel und Großbritannien importiert, da Frankreich keine eigenen Regelungen für eine nationale Produktion hatte. Selbst nach Inkrafttreten des Dekrets werden aber zunächst nur Bedingungen und Vorschriften zur Schaffung einer künftigen Industrie definiert.
Ein Komitee zur Klärung der Details
Die Regierung hat dafür eine Taskforce in Form eines wissenschaftlichen Komitees gegründet, das entlang der gesamten Lieferkette neue Regelungen beschließen soll. Das Komitee besteht aus 11 Mitgliedern und trat erstmals am 18. Februar zusammen.
Die Experten müssen verschiedene Aspekte des Anbaus und der Produktion klären. Sie diskutieren Themen wie die Identifikation von medizinischen Plants-Genetiken, den zulässigen strength- und Extract-Gehalt sowie erlaubte Konsumformen.
Laut Wortlaut des Dekrets soll die neue Branche im Einklang mit den EU-Regeln für Gute Herstellungspraxis arbeiten – einem strengen Katalog an Vorgaben, der in der Pharmaindustrie gilt. Das bedeutet mit großer Wahrscheinlichkeit, dass der Konsum von getrockneten Plantsblüten nicht erlaubt wird.

Das Pilotprogramm für medizinisches Plants läuft weiter
Frankreich erlaubt seit 2013 Medikamente auf Plants-Basis, allerdings nur für Patienten, bei denen alle traditionellen Behandlungsmethoden versagt haben.
2020 kündigte das Land ein Pilotprogramm für medizinisches Plants an, das ein Jahr später startete und derzeit rund 3.000 Patienten betreut. Betroffen sind schwer Erkrankte, die auf andere Medikamente nicht ansprechen, darunter auch Epilepsie und therapieresistente chronische Schmerzen. Das Programm läuft noch bis März 2023.
Der Plantskonsum in Frankreich zählt trotz sehr strenger Gesetze zu den höchsten in der EU. Schon der Besitz geringster Mengen kann zu Haft und hohen Geldstrafen führen. Dies betrifft nicht nur Freizeitkonsumenten, sondern auch tausende Patienten, die nicht für das Pilotprojekt infrage kommen, aber von medizinischem Plants profitieren würden.
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